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Neuausrichtung der Mantelkaufregelung
Änderungen beim Verlustabzug für Körperschaften nach Anteilseignerwechsel
Die bisherige Mantelkaufregelung ist in der Praxis schwierig zu handhaben. Zahlreiche Zweifelsfragen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen und deren Zusammenhang sind Gegenstand von Gerichtsverfahren. Der Gesetzgeber hat daher die Regelung des § 8 Abs. 4 KStG mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 gestrichen und durch eine Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften in § 8c KStG ersetzt. Der Beitrag zeigt auf, dass die Verlustnutzung für Körperschaften durch die Neuregelung deutlich erschwert wird und diese weit über das ursprüngliche Ziel der Vermeidung des Handels mit Verlustmänteln hinausgeht. Die Senkung der Beteiligungsgrenze von 50 % auf 25 %, die Einbeziehung mittelbarer Anteilseignerwechsel und das Fehlen einer Konzern- und Sanierungsklausel behindern insbesondere konzerninterne Umstrukturierungen.
I. Bisherige Rechtslage
Nach der derzeit noch geltenden Vorschrift des § 8 Abs. 4 KStG ist bei einer Körperschaft Voraussetzung für den Verlustabzug nach § 10d EStG, dass sie sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich mit der Körperschaft identisch ist, die den Verlust erlitten hat.
Die rechtliche Identität der Körperschaft wird durch eine Änderung in ihrem Gesellschafterbestand regelmäß...