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Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber
Der Beitrag wird nicht mehr aktualisiert. Siehe dazu den infoCenter-Beitrag "Reisekosten".
I. Definition
Reisekostenerstattungen sind Aufwendungen des Arbeitgebers, die ihm für den geschäftlichen oder beruflichen Einsatz seiner Arbeitnehmer außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG; bis : regelmäßigen Arbeits- oder Dienststätte) entstehen (Auswärtstätigkeit). Diese können durch Dienstreisen, durch eine Einsatzwechseltätigkeit oder durch eine Fahrtätigkeit der Arbeitnehmer veranlasst sein.
Soweit der Arbeitnehmer Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten oder Reisenebenkosten als Werbungskosten geltend machen kann, ist der Arbeitgeber berechtigt, ihm diese steuerfrei zu erstatten.
Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen ab : Das BMF hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab bekannt gegeben ().