Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verbindliche Auskünfte sollen gebührenpflichtig werden
Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. (BGBl 2006 I S. 2098) ist in § 89 Abs. 2 AO gesetzlich normiert worden, dass die Finanzbehörden auf Antrag des Steuerpflichtigen verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen können, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse des Antragstellers besteht (vgl. hierzu Baum, NWB Beratung aktuell 43/2006).
Durch eine Änderung im Rahmen der Beratungen des Jahressteuergesetzes 2007 ist vom Bundestag auf Anregung des Bundesrats die Gebührenpflicht dieser Anträge auf verbindliche Auskunft beschlossen worden. Nach der gesetzlichen Normierung des Anspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sei – so der Bundesrat (BR-Drucks. 622/1/06) – zu erwarten, dass die Anzahl der Anträge im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts stark ansteigen werde. Die vermehrte Erteilung verbindlicher Auskünfte werde bei den zuständigen Finanzbehörden voraussichtlich zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand führen. Da es sich um eine Aufgabe handele, die nicht mehr im Bereich der Steuerfestsetzung und -erhebung lieg...