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Medizinisches Versorgungszentrum
Rechtliche und steuerliche Überlegungen zur neuen Kooperationsform für Ärzte und nichtärztliche Heilberufe
Seit Anfang 2004 bestehen im Rahmen der ambulanten Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten neue Möglichkeiten der beruflichen Kooperation von Ärzten untereinander und mit anderen Leistungserbringern i. S. des SGB V. Zwischenzeitlich sind auch die berufsrechtlichen Vorschriften für Ärzte angepasst worden, so dass erste Medizinische Versorgungszentren entstanden sind. Für den steuerlichen Berater von Ärzten, die in dieser Form kooperieren oder kooperieren wollen, ergeben sich aus den Änderungen neue Herausforderungen.
I. Legaldefinition
Das Medizinische Versorgungszentrum ist eine noch neue Kooperationsform für die Teilnahme an der ambulanten Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im SGB V, das durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) v. (BGBl 2003 I S. 2190) mit Wirkung zum geändert wurde.
§ 95 Abs. 1 Satz 2 ff. SGB V enthält folgende Legaldefinition: „Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister (…) eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Die medizinischen Versorgungszentren können sich aller zulässi...