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InfoCenter - Stand: 21.09.2023

Verrechnungspreise

Reinald Gehrmann

I. Definition der Verrechnungspreise

Als Verrechnungspreise bezeichnet man die Berechnungsgrundlagen, die für die Abrechnung von Leistungen zwischen einzelnen gesellschaftlich miteinander verbundenen – regelmäßig konzernangehörigen – Unternehmen maßgeblich sind. Die Überprüfung der Angemessenheit der Verrechnungspreise bildet häufig einen Schwerpunkt der steuerlichen Betriebsprüfung, da durch eine entsprechende Gestaltung in einem grenzüberschreitend tätigen Firmenverbund Gewinne in niedriger besteuernde Länder verlagert werden können und im Inland nur geringe oder gar keine Gewinne erzielt werden.

Der Gesetzgeber versucht, eine angemessene Besteuerung des inländischen Wertschöpfungsbeitrags sicherzustellen, wenn insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter und Vorteile wie Geschäftschancen ins Ausland verlagert werden. Mit den ab Veranlagungszeitraum 2008 geltenden gesetzlichen Regelungen soll ein Instrumentarium zur Verfügung stehen, grenzüberschreitende konzerninterne Transaktionen so zu besteuern wie vergleichbare Vorgänge zwischen fremden Dritten.

Die für die steuerliche Behandlung der Verrechnungspreise geltenden Regeln finden grundsätzlich auch Anwendung auf die Gewinnabgrenzung z...

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