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FG Köln Urteil v. - 2 K 1139/02 EFG 2006 S. 896 Nr. 12

Gesetze: EStG 1990/1994 § 50d Abs 1a

Einkommensteuer:

Erstattung von Kapitalertragsteuer

Leitsatz

Die in § 50d Abs. 1a EStG 1990/1994 genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um die Steuerentlastung zu versagen.

Das Merkmal der "Entfaltung einer eigenen wirtschaftlichen Aktivität" ist bereits dadurch erfüllt, dass eine Holdinggesellschaft nicht nur eine einzige Beteiligung, sondern mehrere Beteiligungen hält.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 2160 Nr. 40
DStRE 2006 S. 981 Nr. 16
EFG 2006 S. 896 Nr. 12
FR 2006 S. 697 Nr. 15
IStR 2006 S. 425 Nr. 12
IWB-KN Nr. 127/2006 (Entfaltung einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. des § 50d Abs. 1a EStG)
KÖSDI 2006 S. 15223 Nr. 9
FAAAB-83134

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