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Rechnungslegungsgrundsätze (IFRS)
1. Aktuelle Entwicklungen
Im Rahmen der Konvergenzbemühungen zwischen den Standardsettern IASB und FASB sollten im Zuge eines gemeinsamen Projekts die Rahmenkonzepte der IFRS sowie der US-GAAP überarbeitet und aneinander angeglichen werden. Beide Standardsetter nahmen in 2004 ihre Arbeiten zu diesem Projekt auf, welches zunächst in acht Projektphasen aufgeteilt war, wovon Phase A, welche sich der Zwecksetzung sowie den qualitativen Anforderungen an Rechnungslegungsinformationen widmete, mittlerweile abgeschlossen ist. Das Ergebnis dieses Bearbeitungsstandes ist bereits in die hier vorliegende Darstellung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze eingeflossen.
Ende des Jahres 2010 hat das IASB indes faktisch die weiteren Arbeiten an diesem Projekt aufgeschoben, bis relevantere und dringlichere Konvergenzprojekte beendet waren. Im September 2012 beschloss das IASB schließlich, das Projekt zum Rahmenkonzept wieder zu beleben, und zwar als umfassendes und nur durch das IASB allein anzugehendes Projekt. Die Aufteilung in die unterschiedlichen Bearbeitungsphasen wurde aufgehoben und stattdessen am ein Diskussionspapier veröffentlicht mit Kommentierungsfrist bis zum . Zwei erste Entwürfe für ein erneuertes Rahmenkonzept wurden am veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endete mit dem . Nach erfolgter Diskussion der Stellungnahmen hat das IASB am eine überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht, welche für den Standardsetter mit sofortiger Wirkung verbindlich anzuwenden ist. Zur Neufassung und aktuellen Entwicklung des IASB-Rahmenkonzepts sei auf das einschlägige Schrifttum verwiesen (u. a. Fischer, PIR 5/2018 S. 155). Indes ist das Endorsement des überarbeiteten Rahmenkonzepts durch die EU bisher nicht erfolgt. Die Anpassungen der Querverweise auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards wurden hingegen im November 2019 durch die EU gebilligt und sind ab dem gültig. Grundlage dieses Stichwortes ist daher aufgrund des noch nicht erfolgten Endorsement durch die EU das Rahmenkonzept, das das IASB im Jahr 2010 veröffentlichte.
Eierle/Hartlieb, IFRS-Anwendung im Mittelstand,
Kirsch, Das neue Conceptual Framework (2018) und seine möglichen Auswirkungen auf die künftige IFRS-Rechnungslegung, PiR 6/2018 S. 163 und PiR 7/2018 S. 214
Kirsch, Der Entwurf zu den 2. amendments des IFRS-for-SMEs-Standards,
Kirsch, Rechnungslegung für SMEs (IFRS), infoCenter
Pelger, Rechnungslegungszweck und qualitative Anforderungen im Conceptual Framework for Financial Reporting (2010) – Der erste Stein im neuen Fundament der internationalen Rechnungslegung, WPg 19/2011 S. 908
2. Definition
Das System der allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze des IASB ist ein hierarchisch aufgebautes Grundsatzsystem, welches, geleitet von der Zielsetzung der IASB-Rechnungslegung, Basis- und Qualitätsgrundsätze einschließt. Die Basisgrundsätze stellen die einem IFRS-Abschluss zugrunde liegenden Rechnungslegungsannahmen dar. Zu ihnen zählen die noch näher zu erläuternden Grundsätze der Unternehmensfortführung und der periodengerechten Erfolgsabgrenzung. Sie sind auch als handelsrechtliche GoB bekannt und inhaltlich nahezu deckungsgleich mit den handelsrechtlichen Regelungen. Mit den Qualitätsgrundsätzen werden hier die qualitativen Anforderungen an Abschlussinformationen sowie die mit den qualitativen Anforderungen verbundenen Nebenbedingungen umschrieben.
3. Zweck eines IFRS-Abschlusses
Mit einem IFRS-Abschluss sollen den Abschlussadressaten Informationen bereitgestellt werden, mit deren Hilfe diese Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen treffen können.