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BFH Urteil v. - VI 195/60 U BStBl 1962 III S. 342

Leitsatz

  1. Zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Lohnsteuer der Arbeitnehmer der GmbH gemäß § 103 und § 109 AO.

  2. An die Sorgfalt des Geschäftsführers hinsichtlich der Abführung von der GmbH einbehaltener Lohnsteuer der Arbeitnehmer sind strenge Anforderungen zu stellen.

  3. Ist die Lohnsteuer falsch berechnet und infolgedessen zu niedrig einbehalten worden, so kann der Geschäftsführer der GmbH nur haftbar gemacht werden, wenn ihn ein wesentliches Verschulden trifft. Hat der Steuerberater der GmbH die Lohnsteuer zu niedrig berechnet, so braucht der Geschäftsführer dafür im allgemeinen nicht einzustehen.

  4. Zur Bedeutung des Verschuldens eines Geschäftsführers einer GmbH, wenn die GmbH mehrere Geschäftsführer hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 342
BFHE 1963 S. 206 Nr. 75
TAAAB-51110

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