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BFH Urteil v. - I 381/60 U BStBl 1964 III S. 273

Leitsatz

Die Tätigkeit eines Eichaufnehmers und beeidigten Schiffs- und Ladungssachverständigen ist freiberuflich, wenn seine Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage beruht und seine Tätigkeit an die durch seine Ausbildung erworbenen Kenntnisse anknüpft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 273
BFHE 1964 S. 112 Nr. 79
JAAAB-47951

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