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BFH Urteil v. - I 381/60 U BStBl 1964 III S. 273

Leitsatz

Die Tätigkeit eines Eichaufnehmers und beeidigten Schiffs- und Ladungssachverständigen ist freiberuflich, wenn seine Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage beruht und seine Tätigkeit an die durch seine Ausbildung erworbenen Kenntnisse anknüpft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 273
BFHE 1964 S. 112 Nr. 79
JAAAB-47951

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