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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 258/01 EFG 2005 S. 468

Gesetze: GewStG 1991 § 8 Nr. 7 S. 2 BGB § 613aBGB § 157BGB § 133

Hinzurechnung von Pachtzinsen gemäß § 8 Nr. 7 S. 2 GewStG wegen Verpachtung eines Betriebs im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Zurechnung des im Laufe der Pachtzeit neu gebildeten Geschäftswerts

Arbeitsverhältnisse mit Betriebs-Gesellschaft

Fortsetzung der Verpachtung des ganzen Betriebs bei nicht die Betriebsgrundstücke umfassender Einbringung des Besitzunternehmens in eine KG

Gewerbesteuermessbeträge 1989 bis 1996

Leitsatz

1. Der Annahme der Verpachtung eines ganzen Betriebs i.S. des § 8 Nr. 7 S. 2 GewStG im Rahmen einer Betriebsaufspaltung steht weder entgegen, dass sich im Verlauf der Pachtzeit aufgrund der wirtschaftlichen und betrieblichen Entwicklungen der bisherige Geschäftswert verflüchtigt und ein neuer Geschäftswert entsteht, weil auch dieser dem Verpächter zuzuordnen ist, noch der Umstand, dass die Arbeitsverhältnisse während des Bestehens des Pachtverhältnisses mit der Betriebsgesellschaft bestehen.

2. Wird das im Ganzen verpachtete und als Einzelunternehmen geführte Besitzunternehmen gegen Einlage der beweglichen Wirtschaftsgüter in eine KG eingebracht und werden die im Eigentum des bisherigen Einzelunternehmers und nunmehrigen Gesellschafters verbleibenden Betriebsgrundstücke nicht unmittelbar an die Betriebs-GmbH vermietet, sondern unentgeltlich als Gesellschafterbeitrag der Besitz-KG zur Verfügung gestellt, ändert sich nichts an der Verpachtung eines ganzen Betriebs i.S. des § 8 Nr. 7 S. 2 GewStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 468
EFG 2005 S. 468 Nr. 6
EAAAB-41648

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