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BFH Urteil v. - IV R 74/96

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die für das Streitjahr 1992 mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, nichtselbständiger Arbeit und Kapitalvermögen zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Da sie ihre Einkommensteuererklärung nicht abgaben, schätzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) die Besteuerungsgrundlagen und setzte die Einkommensteuer auf 13 066 DM fest.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 37
JAAAB-39034

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