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FG Hamburg  v. - II 388/98

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Adoptionskosten keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Adoptionskosten unfreiwillig kinderloser Eltern sind auch unter Berücksichtigung der neueren Rspr. des BFH zur Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. von § 33 Abs. 1 EStG anzuerkennen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAB-36606

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