Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist promovierter Physiker mit einer Zusatzausbildung zum Erwerb der Fachkunde eines Strahlenschutzbeauftragten. Er war im Streitjahr (1981) als Medizinphysiker sowie als Strahlenschutzbeauftragter einer Universität für den physikalisch-technischen Bereich nichtselbständig tätig. Daneben übt er seit Juli 1981 selbständig eine beratende Tätigkeit bei Krankenhäusern und Arztpraxen mit radiotherapeutischer Ausrichtung aus. Seine Aufgaben sind einerseits die vorgeschriebene turnusmäßige Vermessung radiologischer Geräte und andererseits die Beratung und Untersützung des jeweiligen Arztes im Rahmen der Bestrahlungsplanung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 647 BFH/NV 1995 S. 647 Nr. 7 VAAAB-35359
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