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BFH Urteil v. - VI R 70/94

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Beamter. Im Streitjahr 1990 war er in einem Bundesministerium tätig. Ende August wurde der Kläger vom Auswärtigen Amt abgeordnet und von dort aus einer Botschaft im Ausland zugeteilt. Der Kläger und seine Ehefrau verlegten ihren Wohnsitz ins Ausland. Seit Beginn der Auslandstätigkeit wird dem Kläger der gesetzlich vorgeschriebene Auslandszuschlag gezahlt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 505
BFH/NV 1995 S. 505 Nr. 6
UAAAB-35222

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