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BFH Urteil v. - XI R 12/93

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger ist Inhaber eines Gewerbebetriebs. Den Klägern wurde mit Vertrag vom 2. Februar 1983 ein Erbbaurecht bestellt, dessen Laufzeit 50 Jahre betrug. Sie errichteten auf dem Grundstück eine neue Werkhalle für den Betrieb des Klägers und ein Wohnhaus zu eigenen Wohnzwecken. In der Einkommensteuererklärung für 1983 machte der Kläger die auf den betrieblich genutzten Teil entfallenden Erschließungskosten als Betriebsausgaben bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb geltend.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 710
BFH/NV 1994 S. 710 Nr. 10
AAAAB-34355

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