Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist als selbständiger . . . tätig. Er und seine Ehefrau, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, kauften mit notariellen Verträgen vom 25. August 1971 und 28. April 1972 zwei Eigentumswohnungen zum Miteigentum je zur Hälfte. Die beiden Eigentumswohnungen wurden vom Kläger ab Bezugsfertigkeit als . . . und . . . beruflich genutzt und bereits während der Bauzeit entsprechend ausgebaut. Die Verhandlungen über Erwerb, Ausgestaltung und Finanzierung dieser beiden Wohnungen waren ausschließlich Sache des Klägers. Die Ehefrau trat erstmals bei Abgabe der Kaufangebote in Erscheinung. Die Finanzierungsaufwendungen für die beiden Wohnungen wurden vom Kläger getragen. Seine Ehefrau war Hausfrau; sie hatte in den Streitjahren lediglich geringe eigene Einkünfte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 569 BFH/NV 1992 S. 569 Nr. 8 BAAAB-32645
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