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FG Düsseldorf Urteil v. - 5 K 5433/95 U

Vorsteuerabzug aus einer Rechnung an eine BGB-Gesellschaft

Leitsatz

Aus einer Rechnung an eine BGB-Gesellschaft, bestehend aus zwei Ehegatten, kann nur derjenige Ehegatte in hälftiger Höhe Vorsteuer geltend machen, der nach außen als Unternehmer auftritt. Wird ein Pachtvertrag mit beiden Ehegatten abgeschlossen, ist daher die auf den nicht unternehmerisch tätigen Ehegatten entfallende Vorsteuer nicht abzugsfähig.

Fundstelle(n):
PAAAB-41371

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