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InfoCenter - Stand: 06.03.2017

Stille Reserven

Anwendungshinweis

Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

I. Definition

Stille Reserven (Rücklagen) sind Eigenkapital, das in der Bilanz nicht offen ausgewiesen ist. Sie entstehen bei bilanzierenden Unternehmenseinheiten durch (zulässige) Unterbewertungen von Aktiva oder (zulässige) Überbewertungen von Passiva.

Stille Rücklagen (Reserven) unterscheiden sich von offenen Rücklagen dadurch, dass sie bestimmten Aktiv- oder Passivposten zugeordnet werden können. Ihre Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit ist umstritten, da sie das Bilanzbild verfälschen und so eine Vergleichbarkeit der Bilanzen verschiedener Unternehmen erschweren. Dennoch ist ihre Bildung und (stille) Auflösung in der Bilanzpolitik kapitalmarktorientierter Unternehmen bisher weit verbreitet.

Die Höhe der stillen Reserven ermittelt sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und einem zugrunde gelegten Vergleichswert. Als Vergleichswert kommen die ökonomisch richtig fortgeführten Anschaffungs- / Herstellungskosten oder ein gewählter Zeitwert infra...

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