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BBK Nr. 22 vom Seite 1047

Übertragung stiller Reserven gemäß § 6b Abs. 10 EStG bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

[i]infoCenter, Reinvestitionsvergünstigung § 6b EStG NWB RAAAB-14448; Stille Reserven NWB WAAAB-14455Um betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen und Restrukturierungen nicht zu behindern, sondern eine Verbesserung der für Investitionen zur Verfügung stehenden Liquidität bei Personenunternehmen herbeizuführen, ermöglicht § 6b EStG unter bestimmten Voraussetzungen, im Rahmen von Veräußerungsvorgängen aufgedeckte stille Reserven auf Reinvestitionsobjekte zu übertragen. Der Beitrag stellt dar, unter welchen Umständen der Gesetzgeber eine derartige Verschiebung bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften gewährt, wie diese zu erfolgen hat und welche Problembereiche sich bei einer Übertragung sowohl inner- als auch außerbilanziell ergeben können.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Konzeption des § 6b Abs. 10 EStG

1. Tatbestandsvoraussetzungen

[i]Schoor, Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG, NWB 15/2012 S. 1254 NWB FAAAE-06382§ 6b EStG ermöglicht es generell, stille Reserven, die bei der Veräußerung von bestimmten Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in Form eines Veräußerungsgewinns aufzudecken sind, auf Neuanschaffungen von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zu übertragen. Hierdurch soll eine betriebswirtschaftlich sinnvolle „Umschichtung“ der Investitionen des Betriebs steuerlich begü...