Kosten für einen berufsbegleitenden an den Belangen der Praxis ausgerichteten Studiengang, den ein Steuerpflichtiger nach
langjähriger Berufsausübung absolviert, um seine Aufstiegschancen im gleichen oder einem anderen Beruf zu verbessern sind
Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.
Ein bei der Hessischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie angebotener Studiengang zum Betriebswirt, mit dem das bildungspolitische
Konzept verfolgt wird, im Berufsleben stehende Personen außerhalb der staatlichen Hochschulen eine die Praxis begleitende
Weiterbildung in verwaltungs- und wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen zu ermöglichen sind mit dem Grundtypus der Berufsausbildung
nicht vergleichbar und demzufolge regelmäßig als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAB-13330
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