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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 1823/97

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Abgrenzung von Aus- und Fortbildungskosten

Leitsatz

  1. Kosten für einen berufsbegleitenden an den Belangen der Praxis ausgerichteten Studiengang, den ein Steuerpflichtiger nach langjähriger Berufsausübung absolviert, um seine Aufstiegschancen im gleichen oder einem anderen Beruf zu verbessern sind Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.

  2. Ein bei der Hessischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie angebotener Studiengang zum Betriebswirt, mit dem das bildungspolitische Konzept verfolgt wird, im Berufsleben stehende Personen außerhalb der staatlichen Hochschulen eine die Praxis begleitende Weiterbildung in verwaltungs- und wirtschaftswissenschaftlichen Disziplinen zu ermöglichen sind mit dem Grundtypus der Berufsausbildung nicht vergleichbar und demzufolge regelmäßig als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
RAAAB-13330

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