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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - III 643/00

Gesetze: EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 Nr 5 Satz 2, EStG § 4 Abs 5 Nr 5 Satz 3, EStG § 4 Abs 5 Nr 5 Satz 5, LStR 1996 Abschn 37 Abs 6 Satz 1, LStR 1996 Abschn 37 Abs 6 Satz 3

Verpflegungsmehraufwand eines Leiharbeitnehmers nur für die ersten drei Monate bei längerfristigem Einsatz in derselben Firma

Leitsatz

Es bleibt offen, ob der Auffassung der Finanzverwaltung gefolgt werden kann, ein Leiharbeitnehmer übe auch dann eine Einsatzwechseltätigkeit aus, wenn er das ganze Jahr über nur an derselben Tätigkeitsstätte eingesetzt wird (vgl. Abschn. 37 Abs.6 LStR 1996); die Möglichkeit einer Geltendmachung von Verpflegungsmehraufwand aufgrund einer Einsatzwechseltätigkeit steht auch einem Leiharbeitnehmer bei längerfristiger Tätigkeit an derselben Tätigkeitstätte nur für die ersten drei Monate zu (gegen BStBl I 1995, 719, Rz.3).

Fundstelle(n):
UAAAB-13167

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