Raumzellen als investitionszulagefähige bewegliche Wirtschaftsgüter oder als Gebäude
Leitsatz
Raumzellen sind Gebäude und keine investitionszulagenbegünstigten beweglichen Wirtschaftsgüter, wenn sie auf festen Punktfundamenten
bzw. Streifenfundamenten errichtet sind. Auch ohne derartige "feste" Fundamente stellen die Raumzellen Gebäude dar, wenn sie
nach ihrer individuellen Zweckbestimmung für eine dauernde Nutzung aufgestellt oder errichtet sind und sich die ihnen zugedachte
Ortsfestigkeit (Beständigkeit) auch im äußeren Erscheinungsbild manifestiert (hier: für mindestens drei Jahre zu einem großen
Gebäude zusammengefügte, mit einem einheitlichen Dachstuhl versehene, zum Aufenthalt von Menschen für einen längeren Zeitraum
geeignete, für medizinische Untersuchungen verleaste Raumzellen sowie für fünf Jahre als Asylantenheim verleaste Raumzellen
als "Gebäude").
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAB-12960
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.