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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 K 95/15

Gesetze: BewG § 68, BewG § 94

Containerbauten als zweckbestimmte ortsfeste Gebäude im Sinne des Bewertungsgesetzes

Leitsatz

1. Erscheinungsbild bzw. bauliche Gestaltung sprechen für ein zweckbestimmtes ortsfestes und nicht nur provisorisches Gebäude, wenn Container mit zusätzlichen Bauteilen versehen werden, deren Abriss für eine Ortsveränderung notwendig wäre; dagegen genügt nicht bereits das Vorhandensein von Strom-, Wasser-, Siel- oder ähnlichen Versorgungsanschlüssen.

2. Die - entweder provisorische oder bleibende - Zweckbestimmung der Containerbauten lässt sich prüfen anhand

  • baurechtlicher Genehmigungen,

  • der Funktion bzw. Art der Nutzung der Containerbauten oder

  • des Ausmaßes ihrer Integration in das Unternehmen oder auf dem Gelände.

3. Soweit die Container aufgrund Vermietung bzw. Leasing im Betrieb oder auf dem Grundstück eines Kunden des Eigentümers aufgestellt werden, kommt es auf die dortige Prüfung von Erscheinungsbild und Zweckbestimmung an.

Fundstelle(n):
EAAAF-71266

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