Besteuerung selbständiger, beschränkt steuerpflichtiger Künstler im Inland
Leitsatz
1. Zum Anspruch eines selbständigen, beschränkt steuerpflichtigen Künstlers mit einer EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit auf
eine Antragsveranlagung.
2. Für die Besteuerung eines selbständigen, beschränkt steuerpflichtigen Künstlers mit inländischen Einkünften ist § 50 Abs.
5 Satz 4 Nr. 2 EStG insoweit analog anzuwenden, als die ihm gegenüber festzusetzende Einkommensteuer für seine in der Bundesrepublik
erzielten Einkünfte nach Maßgabe von § 32a Abs. 1 bis 3
EStG zu berechnen ist.
3. Ausländische Einkünfte des beschränkt Steuerpflichtigen sind zur Berechnung des Steuersatzes in analoger Anwendung des
§ 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG einzubeziehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1709 EFG 2003 S. 1709 Nr. 23 KÖSDI 2004 S. 14016 Nr. 1 OAAAB-05847
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