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BFH Urteil v. - VII R 146/84 BStBl 1985 II S. 377

Gesetze: AO § 127

Leitsatz

1. Zur örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts für die Kraftfahrzeugsteuer bei Verlegung des Standorts des Fahrzeugs.

2. Unter den Voraussetzungen von § 127 AO 1977 bleibt die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung durch ein örtlich nicht zuständiges Finanzamt jedenfalls dann ohne Folgen, wenn die Kraftfahrzeugsteuer im Bezirk dieses Finanzamts entstanden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 377
SAAAB-03063

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