1. Auch eine erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens entstandene Steuerforderung kann "ein zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens begründeter Vermögensanspruch an den Gemeinschuldner" und damit eine Konkursforderung sein.
2. Die wegen Aufgabe des begünstigten Zwecks nachzuerhebende Grunderwerbsteuer für einen vor Konkurseröffnung erfüllten Grundstückserwerb ist auch dann nicht Masseforderung, sondern Konkursforderung, wenn der Nachversteuerungstatbestand erst nach der Konkurseröffnung dadurch verwirklicht wird, daß der Konkursverwalter den begünstigten Zweck aufgibt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 77 BFHE S. 176 Nr. 117, VAAAB-00525
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