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BFH Urteil v. - III R 50/73 BStBl 1974 II S. 508

Gesetze: BewG (1965) § 10BewG (1965) § 109BewG (i.d.F. vor BewG 1965) § 12BewG (i.d.F. vor BewG 1965) § 66

Leitsatz

Halbfertige Arbeiten aus einem Werkvertrag sind mit dem Teilwert zu bewerten. Dieser kann unter dem Reproduktionswert liegen, wenn nach den Erkenntnissen vom Bewertungsstichtag mit einem Verlust aus dem Werkvertrag gerechnet werden muß. Eine Saldierung des nicht realisierten Verlusts mit nicht realisierten Gewinnen aus anderen schwebenden Verträgen ist entgegen der Anweisung in Abschn. 35 Abs. 2 VStR nicht vorzunehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 508
BFHE S. 411 Nr. 112,
BAAAA-99993

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