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BFH Urteil v. - II R 234/85 BStBl 1988 II S. 415

Gesetze: BewG § 103 Abs. 1

Leitsatz

Rückstellungen einer Genossenschaft für die Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, die Aufstellung des Geschäftsberichts und die Erstellung der Steuererklärungen für das abgelaufene Geschäftsjahr sind bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht als Schuld abzuziehen (Anschluß an BFHE 139, 422, BStBl II 1984, 51).

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 415
BFHE S. 259 Nr. 152,
MAAAB-04935

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