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BFH Urteil v. - VII R 103/69 BStBl 1972 II S. 806

Gesetze: AO § 94

Leitsatz

Begehrt der Steuerpflichtige die Erstattung von Eingangsabgaben ausschließlich aus Gründen, die eine Berichtigung des Steuerbescheids rechtfertigen könnten, darf, auch wenn der Antrag auf Erstattung aus Billigkeitsgründen lautet, von einer Prüfung, ob von der Berichtigungsbefugnis nach § 94 Abs. 1 Nr. 1 AO Gebrauch gemacht werden soll, nicht abgesehen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 806
BFHE S. 268 Nr. 106,
LAAAA-99313

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