Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn Wohnungen zwar wegen Abnutzung und Verwahrlosung nicht mehr vermietbar sind, jedoch keine Substanzschäden an den die Nutzungsdauer bestimmenden Teilen vorliegen
Leitsatz
Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude sind nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu beurteilen, weil die Wohnungen wegen Abnutzung und Verwahrlosung nicht mehr zeitgemäßen Wohnvorstellungen entsprechen und deshalb nicht mehr vermietbar sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1999 II Seite 282 SAAAA-96454
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