Der Nutzungsberechtigte aus einem im Beitrittsgebiet vor dem geschlossenen Überlassungsvertrag über ein bebautes Grundstück ist grundsätzlich nicht dessen wirtschaftlicher Eigentümer und daher nicht zur Inanspruchnahme des Abzugsbetrags nach § 7 FördG berechtigt
Leitsatz
Der Nutzungsberechtigte aus einem im Beitrittsgebiet vor dem geschlossenen Vertrag, mit dem ihm durch einen staatlichen Verwalter gegen Hinterlegung eines Geldbetrages ein bebautes Grundstück zur lebenslänglichen Wohnnutzung überlassen wurde (sog. Überlassungsvertrag), war 1991 nicht dessen wirtschaftlicher Eigentümer. Aufwendungen des Nutzungsberechtigten auf das Gebäude sind deshalb nicht nach § 7 FördG begünstigt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
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