Frage der ,,inneren Verknüpfung'' zwischen Darlehensgewährung zur Finanzierung der Baumaßnahme und Vermietung von Kreditzinsen aus der Mindestbemessungsgrundlage; ,,Vorschaltung'' einer Vermieter-Gesellschaft
Leitsatz
1. Schaltet ein Kreditinstitut bei der Erstellung eines Betriebsgebäudes eine Gesellschaft ein, die das Gebäude auf einem von dem Kreditinstitut erworbenen Grundstück errichtet und anschließend unter Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit an das Kreditinstitut vermietet und gewährt das Kreditinstitut der Gesellschaft, an der es als Kommanditist beteiligt ist, ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung der Baumaßnahme, so sind Darlehen und Vermietung getrennt zu beurteilen, soweit das Darlehen als Gesellschafterbeitrag überlassen worden ist; zwischen der Darlehensgewährung und der Vermietung besteht in diesem Fall kein innerer (synallagmatischer) Zusammenhang.
2. Bei der Ermittlung der Mindestbemessungsgrundlage sind solche Kosten auszuscheiden, bei denen kein Vorsteuerabzug möglich ist. Daher bleiben z. B. Kreditzinsen bei den Kosten, die bei der Vermietung eines Gebäudes zu ermitteln sind, außer Betracht (Anschluß an , BStBl II 1993, 812).
3. Bei der Einbeziehung der auf die Dauer der Nutzung entfallenden AfA in Zusammenhang mit der Anwendung des § 10 Abs. 4 und 5
UStG 1980 steht es dem Unternehmer frei, welche der ertragsteuerlich zulässigen Methoden er für die Kostenermittlung zugrunde legt (so auch Abschn. 158 Abs. 3 UStR 1996).
4. Bei der Beurteilung des Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur ,,Vorschaltung'' von Ehegatten auf die Vorschaltung von Gesellschaften entsprechend anzuwenden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 374 BFH/NV 1997 S. 274 Nr. -1 NAAAA-95851
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