Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages auf die unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern, wenn das Kind weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig ist
Leitsatz
Einem Kind steht der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 5 Satz 1 EStG auch dann zu, wenn es weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig ist, jedoch die Voraussetzungen des § 50 Abs. 4 Satz 2 EStG i. d. F. des Grenzpendlergesetzes vom (BGBl I 1994, 1395, BStBl I 1994, 440) erfüllt und im übrigen die Übertragung auf die unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern möglich ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 20 BFH/NV 1996 S. 161 Nr. 7 HAAAA-95772
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