Verfassungswidrige Besteuerung des einheitsbewerteten
Vermögens
Leitsatz
1. Entscheidet sich der Gesetzgeber
bei der Erbschaftsteuer für eine gesonderte Bewertung der zu besteuernden
Güter, so muß er die einmal getroffene Belastungsentscheidung
folgerichtig umsetzen und die Steuerpflichtigen - ungeachtet
verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig
belasten.
2. Der Spielraum für den
steuerlichen Zugriff auf den Erwerb von Todes wegen findet seine Grenze dort,
wo die Steuerpflicht den Erwerber übermäßig belastet und die
ihm zugewachsenen Vermögenswerte grundlegend beeinträchtigt.
3. Die Ausgestaltung und Bemessung
der Erbschaftsteuer muß den grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie
wahren, zu dem die Testierfreiheit und das Prinzip des Verwandtenerbrechts
gehören; sie darf Sinn und Funktion des Erbrechts als Rechtseinrichtung
und Individualgrundrecht nicht zunichte oder wertlos
machen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 671 ZAAAA-95338
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.