Ein Grundstück des Gesellschafters einer Personengesellschaft, an dem ein Erbbaurecht für einen Dritten bestellt ist, kann notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein
Leitsatz
Bestellt der Gesellschafter einer gewerblich tätigen Personengesellschaft einem Dritten an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht und wird das Grundstück nach Bebauung vom Erbbauberechtigten vereinbarungsgemäß an die Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung vermietet, so gehört der Grund und Boden, auf dem das Gebäude errichtet wurde, zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens gehört auch der Kapitalwert des Rechts auf den Erbbauzins zum Betriebsvermögen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 796 BFH/NV 1994 S. 70 Nr. 10 HAAAA-95010
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