BFH Urteil v. - IX R 97, 98/90 BStBl 1994 II S. 738
Gesetze: AO 1977 § 42UStG 1980 § 4 Nr. 12UStG 1980 § 4 Nr. 14UStG 1980 § 9UStG 1980 § 15 Abs. 2EStG § 9b Abs. 1
Gemeinsame Errichtung und wechselseitige Vermietung von Praxisräumen unter Verzicht auf die Steuerfreiheit der Vermietungsumsätze durch (Arzt-)Ehegatten kann Gestaltungsmißbrauch des Rechts begründen
Leitsatz
Vermieten zwei Ärzte, die gemeinsam zwei abgeschlossene Räumlichkeiten zur Nutzung als Arztpraxen errichtet und sich gegenseitig jeweils eine zum Teileigentum übertragen haben, wechselseitig diese Praxisräume unter Verzicht auf die Steuerfreiheit der Vermietungsumsätze, so kann dieser Vorgang als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i. S. von § 42 AO 1977 zu beurteilen sein (Anschluß an , BFH/NV 1994, 64).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 738 BFH/NV 1994 S. 62 Nr. 9 TAAAA-94984
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