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BFH Urteil v. - XI R 40/89 BStBl 1992 II S. 486

Gesetze: EStG § 4a Abs. 1 Nrn. 2, 3EStG § 4a Abs. 2AO 1977 § 42

Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zum Zwecke einer Steuerpause als Gestaltungsmißbrauch

Leitsatz

Legt eine Personen-Obergesellschaft ohne branchenspezifische oder sonst plausible Gründe ihr Wirtschaftsjahr in der Weise fest, daß dieses einen Monat vor dem Wirtschaftsjahr der Personen-Untergesellschaft endet und eine einjährige Steuerpause eintritt, so liegt hierin ein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 486
IAAAA-94094

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