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BFH Urteil v. - I R 42/88 BStBl 1991 II S. 387

Gesetze: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 174 Abs. 4KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a und b

Bestimmter Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO bei der Gesellschaftsteuer

Leitsatz

1. Unter einem bestimmten Sachverhalt i.S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO 1977 ist der einzelne Lebensvorgang zu verstehen, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft.

2. Bezogen auf die Gesellschaftsteuer ist Sachverhalt, an den das KVStG 1972 steuerliche Folgen knüpft, jede einzelne Form der Eigenkapitalzuführung durch die Gesellschafter an die inländische Kapitalgesellschaft in tatsächlicher Hinsicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 387
BFH/NV 1991 S. 13 Nr. 4
WAAAA-93625

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