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BFH Urteil v. - VII R 85/88 BStBl 1991 II S. 282

Gesetze: AO 1977 §§ 34, 69, 240 Abs. 3EStG § 41a Abs. 1

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet auch dann, wenn nach dem Fälligkeitszeitpunkt, aber vor Ablauf der Schonfrist unerwartet Zahlungsunfähigkeit der GmbH eintritt

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die nicht an das FA abgeführte Lohnsteuer auch dann, wenn nach dem Fälligkeitszeitpunkt, aber innerhalb der Fünftagesfrist gemäß § 240 Abs. 3 AO 1977 unerwartet die Zahlungsunfähigkeit der GmbH eintritt, so daß ihm die beabsichtigte Steuerentrichtung innerhalb dieser Schonfrist nicht mehr möglich ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 282
BFH/NV 1991 S. 21 Nr. 5
XAAAA-93574

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