Zur Frage, wann eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt; Bereicherung und Bereicherungswille bei der Schenkung auf den Todesfall
Leitsatz
1. Der Tatbestand der Schenkung auf den Todesfall ist auch dann erfüllt, wenn die Rechtsfolgen des Erfüllungsgeschäfts mit dem Tode des Schenkers (Erblassers) ohne weitere Rechtshandlungen eintreten.
2. Schenkung auf den Todesfall i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG 1974 setzt voraus, daß die Zuwendung zu einer Bereicherung führt, was nach bürgerlich-rechtlichen Maßstäben zu beurteilen ist, und daß die Beteiligten sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind. (Änderung der Rechtsprechung)
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 181 BFH/NV 1991 S. 16 Nr. 4 UAAAA-93523
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