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BFH Urteil v. - VII R 10/82 BStBl 1986 II S. 776

Gesetze: AO 1977 §§ 37, 218 Abs. 2UStG 1967 § 18 Abs. 4 Satz 3

Ein Abrechnungsbescheid kann nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung angefochten werden. Auch ein auf null DM lautender Umsatzsteuerbescheid kann eine Leistungspflicht begründen

Leitsatz

1. Einwendungen, die sich gegen einen bestandskräftigen Steuerbescheid richten, können nicht gegen einen Abrechnungsbescheid erhoben werden.

2. Auch ein auf null DM lautender Umsatzsteuerbescheid kann wegen des inneren Zusammenhangs mit einer einen Vorsteuerüberschuß ausweisenden Umsatzsteuervoranmeldung eine Leistungspflicht begründen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 776
YAAAA-92233

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