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BFH Urteil v. - VIII R 15/83 BStBl 1986 II S. 342

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 2BGB § 428

Anteilsmäßiger Zufluß von Einnahmen bei allen Gesamtgläubigern in dem Zeitpunkt, in dem Einnahmen vereinbarungsgemäß bei bestimmtem Gesamtgläubiger eingehen

Leitsatz

Stehen mehreren Steuerpflichtigen als Gesamtgläubigern Einnahmen zu und vereinbaren sie mit dem Schuldner, daß dieser nur an einen bestimmten Gesamtgläubiger leisten soll, so tritt bei jedem der Gesamtgläubiger anteilsmäßig ein Zufluß in dem Zeitpunkt ein, in dem die Einnahmen bei dem bestimmten Gesamtgläubiger eingehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 342
QAAAA-92159

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