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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 403/99 EFG 2004 S. 980

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1, EStG § 38a Abs. 1 S. 3

Zufluss einer Abfindung bei vereinbarter Zahlungsverschiebung

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Wird eine Abfindung gem. dem Abfindungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers entgegen der Betriebsvereinbarung nicht im Monat des Ausscheidens, sondern erst im darauf folgenden Monat Januar gezahlt, gilt die Abfindung im Monat des Ausscheides als zugeflossen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 980
EFG 2004 S. 980 Nr. 13
HAAAB-20927

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