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BFH Urteil v. - VIII R 154/76 BStBl 1982 II S. 37

Gesetze: EStG 1974 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1EStG 1974 § 20 Abs. 1 Nr. 1

Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang Werbungskosten, wenn auf Dauer mit Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben zu rechnen ist

Leitsatz

Schuldzinsen für einen Kredit zur Anschaffung einer Beteiligung an einer Aktiengesellschaft sind in vollem Umfang Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn auf Dauer gesehen ein Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben erwartet werden kann (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 37
VAAAA-91719

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