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BFH Urteil v. - VI R 33/78 BStBl 1982 II S. 111

Gesetze: EStG 1975/1977 § 32 Abs. 4Meldegesetz der Stadt Berlin (West) vom (GVBl Berlin 1970, 996)

Ein Kind wird auch dann einem Elternteil zugeordnet, wenn es nicht in seinem Haushalt lebt, aber in dessen Wohnung erstmals im Kalenderjahr mit Hauptwohnung gemeldet war

Leitsatz

Nach § 32 Abs.4 Satz 2 EStG ist ein Kind dem Elternteil steuerrechtlich zuzurechnen, in dessen Wohnung es erstmals im Kalenderjahr mit Hauptwohnung gemeldet war. Das gilt auch dann, wenn das Kind schon seit Jahren in der Wohnung des anderen Elternteils lebt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 111
WAAAA-91681

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