BFH Urteil v. - VIII R 143/78 BStBl 1981 II S. 665
Gesetze: EStG § 15 (Abs. 1) Nr. 1EStG § 16 Abs. 4 Satz 3EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis mittels Arztvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb; bei Praxisveräußerung steht ihr der erhöhte Freibetrag wegen dauernder Berufsunfähigkeit nicht zu
Leitsatz
1. Läßt die Witwe eines freiberuflich tätig gewesenen Arztes nach dem Tod ihres Ehemannes die Praxis durch einen Arztvertreter für eine Übergangszeit fortführen, so erzielt sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
2. Veräußert sie am Ende der Übergangszeit die Praxisgegenstände an den übernehmenden Arzt, so steht ihr der erhöhte Freibetrag wegen dauernder Berufsunfähigkeit (§ 16 Abs. 4 Satz 3 EStG) nicht zu.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 665 UAAAA-91660
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