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NWB Nr. 42 vom Seite 3008

Finanzverwaltung ist ihrer Zeit weit voraus

Oftmals wird den Behörden vorgeworfen, dass sie mit der Bearbeitung von Anträgen, Erklärungen usw. weit hinterherhinken. Dass diese Kritik am Bearbeitungsstand jedoch nicht verallgemeinert werden darf, zeigt ein Schreiben des Finanzamts, das belegt, dass im Gegenteil das Amt seiner Zeit gelegentlich sogar weit voraus ist.

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