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Vereinfachtes Verfahren bei getrennter Veranlagung von Ehegatten (?)
©fotomek – stock.adobe.comWährend in der Politik noch über Möglichkeiten einer Steuervereinfachung diskutiert wird, wird diese in der Finanzverwaltung bereits praktiziert. So hat das Finanzamt in dem vorliegenden Fall einer getrennten Veranlagung von Eheleuten auch gleich für den anderen Ehegatten einen Steuerbescheid ohne dessen Zutun erlassen. Für diesen ist keine Steuererklärung mehr einzureichen. Ohne Wissen des Steuer-pflichtigen wird hier eine Veranlagung durchgeführt, da das Finanzamt anscheinend eine Erklärung eines Ehepartners für völlig ausreichend erachtet, um auch einen Steuerbescheid für den anderen Ehepartner bei einer getrennten Veranlagung zu erlassen.
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